Um es eingangs kurz zusammenzufassen: die aktuelle und noch geplante Gesetzgebung aus Berlin und Düsseldorf wird zu massiven Verschlechterungen für Anwohner in den Außenbereichen bedingt durch den Windkraftausbau führen.

04.12.22 / Update aus aktuellem Anlass:
Bundestag beschließt neuen Mindestabstand von Windkraftanlagen (hoexter-news.de)

Ein Abstand von 2H = 2-facher Höhe als Grenzwert zur Heranziehung der "bedrängenden Wirkung" ist zwar i.d.R. etwas mehr, als die im Gesetzesentwurf vorgeschlagenen 300m, aber gegenüber bisheriger Rechtsprechung (bis 3H) ein weiterer Rückschritt für die Rücksichtnahme auf die Anwohner ! 

Was gilt schon jetzt?

Am 30.09.2022 hat der Deutsche Bundestag u.a. das Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) beschlossen. Die Regelungen sind nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt zum 13.10.2022 in Kraft getreten. Maßgeblichste Änderung für die kurzfristige Hebung von Strommengen aus der Windenergie ist der neu eingeführte und bis 15. April 2023 befristete § 31k BImSchG (Bundes Immission Schutz Gesetz). Mit § 31k BImSchG soll bei Vorliegen der Alarmstufe oder der Notfallstufe des Notfallplan Gas des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom September 2019 von Vorgaben zu nächtlichen Geräuschwerten (zwischen 22 bis 6 Uhr) und zur Vermeidung von Schattenwurf bei Windenergieanlagen auf Antrag abgewichen werden. Aufgrund der Ausrufung der Alarmstufe nach dem Notfallplan Gas mit Datum vom 23.06.2022 ist der Anwendungsbereich der Regelung eröffnet und Anträge können seit in Kraft treten des Gesetzes (13.10.2022) gestellt werden.

Hiervon wurde im Kreis Paderborn bereits sehr viel Gebrauch gemacht, wie das Westf. Volksblatt heute (03.12.22) berichtet.

Das bedeutet für die Anwohner:

  1. Keine Begrenzung der Zeiten für Schattenwurf
  2. Nachts bis zu 4 dB(A) mehr Lärm

Marienloh wird davon (noch!) nichts merken, aber aus Benhausen bekam ich schon Videos, wie schön das Flackern an der Wohnzimmmerwand derzeit bei tiefer Sonne aussieht. Bis vor kurzem musste man es nur 30 Minuten am Tag und max. 30 Stunden im Jahr ertragen, derzeit gibt es kein Limit mehr! Und 4dB(A) mehr Lärm des Nachts ist auch eine Menge, in reinen Wohngebieten dürfen dann also 39 dB(A) Lärm herrschen.

 

Was kommt noch?

Auf Landesebene soll lt. Koalitionsvertrag der bereits zu geringe und nicht von der Höhe der Windräder abhängige Mindestabstand von 1000m abgeschafft werden. Ausgerechnet die SPD war schneller als Schwarz-Grün und hat am 30.11.22 einen Gesetzesentwurf hierzu in den Landtag eingebracht:

Landtag NRW: Windenergieanlage

Darin heißt es mal eben ganz nüchtern:

„Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die in NRW bislang geltenden pauschalen Mindestabstände von 1.000 Metern zwischen neuen Windenergieanlagen und Wohnbebauung entfallen sollen. Damit sollen relevante Flächenpotenziale für die Windenergie freigegeben und ein schnellerer Ausbau ermöglicht werden.“

Mit anderen Worten: wir schaffen Platz für Windräder, indem wir den Anwohnern auf die Pelle rücken!

Auf Bundesebene ist man dabei, dieses „auf die Pelle rücken“ möglichst weit auszureizen, indem man das Kriterium der bedrängenden Wirkung aushebeln möchte. Im „Gesetzentwurf zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen Erneuerbarer Energien im Städtebaurecht“ vom 12.10.22 heißt es unter der Überschrift „Begrenzung des Verbots optisch bedrängender Wirkung“: „…. Die Regelung soll klarstellen, dass der optische Schutz allein den Nahbereich um die WEA erfasst. Bei einem Abstand von mehr als 300 Metern ist eine optische Bedrängung regelmäßig nicht anzunehmen.“

Und das auch wieder unabhängig von der Größe der Windräder!!

Außerdem ist zu erwarten, dass auch die Grenzwerte für den Lärmschutz dauerhaft erhöht werden, so wie es momentan zeitlich begrenzt der Fall ist (siehe oben). Welche realen Abstände ergeben sich am Ende daraus? Schwer zu sagen, vielleicht nur 300m, vielleicht 500m, mit ganz viel Glück 700m - bei Gesamthöhen der Windräder, die sicher bald die 300m Marke knacken werden.

 

Es ist TRAURIG, dass unserer Politik zur Rettung des Weltklimas nichts Besseres einfällt, als einen Teil der eigenen Bürgerschaft durch immer größer werdende Windräder zu belasten !!

Liebe Politiker,

 

Ihr wollt doch Akzeptanz?

Die sog. Akzeptanz, die man bei den Bürgern gern erzeugen möchte, kann man mit Geld NICHT kaufen, das man in die Kommunen fließen lässt oder den Bürgern als Gewinne aus Beteiligungen anbietet. Damit kann man vielleicht diejenigen bestechen, deren Last nicht so groß ist – aber diejenigen, die unter der Windkraft an Lebensqualität, Nachtruhe und Gesundheit einbüßen, von denen kann man weder Akzeptanz kaufen, noch kann man sie überhaupt erwarten!!

Was wir brauchen ist nicht AKZEPTANZ, es ist eine KOMPATIBILITÄT, eine VERTRÄGLICHKEIT oder auch ERTRÄGLICHKEIT der Windkraft mit den Wohnräumen des Menschen !! Das geht nur mit ausreichendem Abstand !!

Ansonsten ist es nicht Akzeptanz, was ihr erreichen wollt, sondern ein SICH ABFINDEN MIT DER SITUATION.

 

Ralf-Peter Fietz

Marienloh